Die Gemeindeverwaltung Lotte bietet Ihnen ein umfassendes Spektrum an Bürgerdienstleistungen. Nutzen Sie die alphabetische Übersicht, um schnell die gewünschte Leistung zu finden. Viele Anträge können Sie bequem online stellen oder einen Termin vereinbaren.
Tipp: Viele Leistungen bieten wir auch online an. Unter Formulare & Online-Dienste finden Sie alle verfügbaren digitalen Angebote. Für Rückfragen erreichen Sie uns unter 05404 889-0.
A
- Anmeldung (Erstwohnsitz / Zweitwohnsitz)
Wenn Sie nach Lotte ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine Wohnungsgeberbestätigung mit.
Termin vereinbaren - Aufenthaltstitel
Verlängerung und Neuausstellung von Aufenthaltstiteln für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger. - Auskunft aus dem Melderegister
Einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft. Gebühr: 11 Euro (einfach), 15 Euro (erweitert). - Ausweise → siehe Personalausweis, Reisepass
B
- Baugenehmigung
Bearbeitung von Bauanträgen und Baugenehmigungsverfahren nach BauO NRW. Zuständig: Sachgebiet Bauordnung, Tel. 05404 889-140. - Bauleitplanung
Informationen zu Bebauungsplänen und Flächennutzungsplan der Gemeinde. Zur Bauleitplanung - Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften. Gebühr: ab 5 Euro je Beglaubigung.
E
- Eheschließung (Anmeldung)
Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt der Gemeinde Lotte. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an. Termin vereinbaren - Einwohnermeldeamt
An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes. Termin vereinbaren - Entsorgungskalender
Abfuhrtermine für Restmüll, Biotonne, Papier und Gelbe Tonne. Zum Entsorgungskalender
F
- Führerschein (Umschreibung / Verlust)
Umschreibung ausländischer Führerscheine sowie Ersatzausstellung bei Verlust. Zuständig: Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, Steinfurt. Tel. 02551 69-0. - Fundsachen
Fundmeldungen und Abholung von Fundsachen. Fundsachen werden drei Monate aufbewahrt.
G
- Gewerbeanmeldung / -abmeldung
An- und Abmeldung eines Gewerbes gemäß § 14 GewO. Online-Anmeldung möglich. Zum Online-Dienst - Grundsteuerbescheid
Informationen zur Grundsteuerreform und zu Grundsteuerbescheiden stehen im Serviceportal der Gemeinde Lotte. Informationen zur Grundsteuerreform
H
- Hundesteuer
An- und Abmeldung von Hunden sowie Erteilung von Hundesteuermarken. Steuersatz: 84 Euro/Jahr (1. Hund), 168 Euro/Jahr (2. und weiterer Hund). Kampfhunde: 600 Euro/Jahr.
K
- Kinderbetreuung (Anmeldung)
Anmeldung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege in der Gemeinde Lotte. Zur Online-Anmeldung - Kraftfahrzeugzulassung
Fahrzeugzulassung und -abmeldung über die Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Steinfurt. Online: kreis-steinfurt.de
M
- Meldeangelegenheiten
An-, Um- und Abmeldung des Wohnsitzes. Auskunft aus dem Melderegister. Termin vereinbaren - Mängelmelder
Schäden an Straßen, Wegen und öffentlichen Einrichtungen melden. Zum Mängelmelder
P
- Personalausweis
Erstausstellung, Verlängerung und Ersatzausstellung des Personalausweises. Gebühr: 37 Euro (ab 24 Jahre), 22,80 Euro (unter 24 Jahre). Bearbeitungszeit: ca. 2–4 Wochen. Termin vereinbaren - Pflegegrad
Beratung und Weiterleitung zu Pflegestützpunkten des Kreises Steinfurt.
R
- Reisepass
Erstausstellung, Verlängerung und Ersatzausstellung des Reisepasses. Gebühr: 70 Euro (ab 24 Jahre), 37,50 Euro (unter 24 Jahre). Bearbeitungszeit: ca. 4–6 Wochen. Express: 10 Werktage (Zuschlag 32 Euro). Termin vereinbaren
S
- Standesamt
Beurkundung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen. Ausstellung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Tel. 05404 889-120. - Sperrmüll
Beantragung einer Sperrmüllabfuhr. Online buchbar über den Abfallwirtschaftsbetrieb Steinfurt (AWS).
U
- Ummeldung (Wohnungswechsel innerhalb Lotte)
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Lotte müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Termin vereinbaren - Urkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde)
Bestellung von Personenstandsurkunden online oder persönlich beim Standesamt. Gebühr: 15 Euro je Urkunde.
W
- Wohngeld
Anträge auf Wohngeld (Mietzuschuss oder Lastenzuschuss) werden beim Kreis Steinfurt bearbeitet. Zum Formular - Wohnungsgeberbestätigung
Vermieterinnen und Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, ihren Mieterinnen und Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.
Nicht gefunden? Falls Sie die gewünschte Leistung hier nicht finden, wenden Sie sich gerne an unsere zentrale Auskunft unter 05404 889-0 oder info@lotte.de. Wir helfen Ihnen weiter.